Bis zum Erscheinen dieses Kommentars bestand die schweizerische Kommentarliteratur ausschliesslich aus einzelnen Kommentarwerken, die ein ganzes Gesetz kommentieren, und darin, wenn vorhanden, die entsprechenden Haftpflichtbestimmungen. Eine umfassende, systematische, vernetzte gesetzesübergreifende Kommentierung der schweizerischen privat- und öffentlich-rechtlichen Haftpflichtbestimmungen in einem Werk fehlte bisher. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich bei mir die Idee einer Kommentierung sämtlicher Haftpflichtbestimmungen, ein Forschungsprojekt, das ohne wesentliche Drittfinanzierung nicht zu realisieren war. Glücklicherweise konnte ich die AXA-ARAG Rechtsschutzversicherung und den Dike Verlag Zürich als Projektpartner und Drittmitelgeber für die Hälfte der Forschungskosten gewinnen.

Im Kontext dieser Partnerschaft bewilligte die eidgenössische Kommission für Technologie und Innovation (KTI) mir als Leiter der Fachstelle für Unternehmens- und Steuerrecht – und dies ist ein absolutes Novum im Bereich der juristischen Forschung und Publikation – die zweite Hälfte des Projektbeitrags in der Höhe von mehr als einer halben Million Franken.

Der vorliegende Kommentar bildet insofern ein selbständiges Teilprodukt eines erstmalig durch die KTI unterstützten juristischen Forschungsprojektes, nämlich des Forschungsprojektes „Risk-Managementsystem für den Umgang mit Haftpflichtrisiken, basierend auf den kommentierten schweizerischen Haftpflichtbestimmungen“.

Kategorien: Allgemein

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